Zum Inhalt springen
Rufo

← Funkschule

Funkschule

Die ICAO-Sprachprüfung Level 4

Ohne gültigen Sprachnachweis darf im internationalen Flugfunk nicht gesprochen werden. Hier steht, was verlangt wird, was es kostet und wie lange der Nachweis hält.

Worum es geht

Die ICAO verlangt von allen, die im Funkverkehr Englisch sprechen, einen Nachweis über ihre Sprachfähigkeit. In Deutschland gilt das seit dem 24. September 2008, europaweit steht es in FCL.055 der Verordnung (EU) 1178/2011.

Geprüft wird kein Schulenglisch, sondern die Fähigkeit, im Funkverkehr verstanden zu werden, besonders dann, wenn etwas Unerwartetes passiert und die Standardredewendungen nicht mehr reichen.

Die Stufen und wie lange sie gelten

Stufe Bedeutung Gültigkeit
Level 4 Einsatzfähig, reicht für den Funkbetrieb 4 Jahre
Level 5 Erweitert 6 Jahre
Level 6 Muttersprachlich unbefristet

Die Falle mit der Frist: Verlängert werden kann nur, solange der Nachweis noch gültig ist. Wer die Frist verstreichen lässt, tritt wieder zur vollständigen Erstprüfung an. Den Termin also ein halbes Jahr vorher notieren.

Wer prüft, und was es kostet

Die Bundesnetzagentur nimmt die Prüfung ab, allerdings nur für Level 4; die Gebühr beträgt dort 86 Euro. Daneben gibt es vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Organisationen und Einzelprüfer, die auch Level 5 und 6 abnehmen. Dort liegen die Preise höher: für eine Erstprüfung etwa 190 Euro, für die Verlängerung von Level 4 rund 150 Euro, jeweils zuzüglich Anfahrt.

Wer nur Level 4 braucht und in der Nähe eines Standortes wohnt, fährt mit der Bundesnetzagentur am günstigsten. Wer Level 5 oder 6 anstrebt oder einen Termin in der Nähe sucht, schaut in die Prüferliste des LBA.

Wie die Prüfung abläuft

Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Prüfstelle, folgt aber überall demselben Muster:

  1. Aufwärmen. Ein kurzes Gespräch über die eigene Fliegerei: Lizenz, Muster, letzte Flüge. Es zählt bereits mit.
  2. Funkverkehr. Standardsituationen werden abgefunkt. Hier wird Phraseologie erwartet, keine freie Formulierung.
  3. Bildbeschreibung. Ein Foto aus dem Flugbetrieb, etwa eine Minute freies Sprechen darüber.
  4. Unerwartete Lage. Vogelschlag, Rauch im Cockpit, ein blockierter Rollweg. Jetzt zeigt sich, wer über die auswendig gelernten Sätze hinauskommt.
  5. Freies Gespräch. Fragen rund um die Luftfahrt, in eigenen Worten beantwortet.

Woran es meistens scheitert

Nicht am Wortschatz. Fast immer an den Teilen 3 und 4: Wer eine Minute frei sprechen soll, hört nach zwanzig Sekunden auf. Wer eine ungewohnte Lage schildern soll, fällt in Standardredewendungen zurück, die nicht passen. Beides lässt sich üben, aber nur durch Sprechen, nicht durch Lesen.

In Rufo üben: Die Prüfungssimulation geht genau diese fünf Teile durch, die Bildbeschreibung trainiert Teil 3 einzeln.

Quellen

Bundesnetzagentur (Flugfunkzeugnisse, Sprachprüfung) · Luftfahrt-Bundesamt (Sprachanforderungen, Liste der anerkannten Stellen und Einzelprüfer) · Verordnung (EU) 1178/2011, FCL.055 · Verordnung über die Einführung von Sprachkundenachweisen für Luftfahrer vom 12. September 2008. Die Preise der privaten Prüfstellen sind Richtwerte mit Stand September 2026 und vor der Anmeldung beim jeweiligen Anbieter zu prüfen.